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Übersicht

1. Allgemeine Bedingungen, Geltungsbereich
2. Auftragsannahme
3. Preise, Zahlungsbedingungen
4. Installation
5. Termine
6. Versendung, Gefahrübergang
7. Eigentumsvorbehalt
8. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
9. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
10. Abnahme
11. Gewährleistung, Haftung, Garantie
12. Aufrechnung/Zurückbehaltung
13. Abtretungsverbot
14. Sonstiges

§ 1 Allgemeine Bedingungen, Geltungsbereich

1.1 Alle Vereinbarungen, Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Somit gelten sie auch für künftige und weitere Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht gesondert vereinbart sind. Abweichende Bedingungen, denen NET-System Solutions GmbH nicht ausdrücklich zugestimmt hat, sind für NET-System Solutions GmbH nicht verbindlich. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der schriftlichen Form.

1.2 Definitionen:

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 NET-System Solutions GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

§ 2 Auftragsannahme

2.1 Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge und Zeichnungen bleiben das Eigentum von NET-System Solutions GmbH. Ohne schriftliche Zustimmung von NET-System Solutions GmbH dürfen sie weder weitergegeben noch vervielfältigt werden; urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein NET-System Solutions GmbH zu.

2.2 Angebote von NET-System Solutions GmbH sind stets freibleibend, es sei denn, eine Bindefrist ist im Angebot ausdrücklich erwähnt. Der Kunde ist an einen erteilten Auftrag drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von NET-System Solutions GmbH bestätigt wird oder NET-System Solutions GmbH innerhalb dieser Frist mit der Lieferung bzw. Dienstleistung begonnen hat.

2.3 Konstruktions-, Form- und Softwareänderungen, sofern diese den vertragsgemäßen Zweck nicht erheblich einschränken oder von grundlegender Art sind, hat der Käufer hinzunehmen.

2.4 NET-System Solutions GmbH ist berechtigt, die Ausführung eines angenommenen Auftrages abzulehnen, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Kunden eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herausstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde.

2.5 Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der NET-System Solutions GmbH. NET-System Solutions GmbH übernimmt ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko.

2.6 Im Auftrag angegebene Finanzierungsangaben sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Kaufvertrag unberührt. Die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ergeben sich ausschließlich aus diesen Bestimmungen und bleiben durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen.
2.7 Vertragsgegenstand ist die Lieferung und Installation von Hardware nebst Zubehör und Software.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zum Listenpreis berechnet, der am Tag der Lieferung gültig ist. Etwaige Preiserhöhungen auch im Zusammenhang mit Lohn-, Material- und sonstigen Selbstkostenerhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die NET-System Solutions GmbH nicht zu vertreten hat, später als drei Monate nach Vertragsschluss geliefert wird.

3.2 Für Dienstleistungen gelten die jeweils gültigen Preislisten. Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen usw., werden ebenfalls zu den gültigen Preislisten abgerechnet. Gibt die Preisliste keine Beträge an, gelten die steuerlichen Höchstsätze als zulässige Obergrenze. Fahrtzeiten der Mitarbeiter von NET-System Solutions GmbH gelten als Arbeitszeiten und werden als solche nach den Preislisten abgerechnet.

3.3 Alle Preise gelten ab Frankfurt am Main, wobei Nebenkosten, insbesondere Fracht/ Verpackung/ Versicherung sowie Installation und Schulung gesondert berechnet werden.

3.4 Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Lieferungen und Dienstleistungen sind vom Zeitpunkt des Rechnungserhalts zur Zahlung fällig. Zahlungen dürfen nur an NET-System Solutions GmbH oder an von NET-System Solutions GmbH schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem NET-System Solutions GmbH über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegen genommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

3.5 Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden obliegt allein NET-System Solutions GmbH die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden.

3.6 Zulässige Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.7 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist NET-System Solutions GmbH berechtigt, ihren Zinsschaden geltend zu machen. Ist der Kunde Verbraucher, sind dies 5 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Unternehmer zahlt er 10,5 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion zzgl. Mehrwertsteuer. NET-System Solutions GmbH bleibt der Nachweis offen, daß dieser ein noch höherer Zinsschaden entstanden ist. Die Zinsen sind sofort fällig.

3.8 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von NET-System Solutions GmbH gegen den Kunden sofort fällig, auch wenn NET-System Solutions GmbH Wechsel oder Schecks erfüllungshalber angenommen hat. Außerdem ist NET-System Solutions GmbH nach angemessener Nachfrist berechtigt, von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ist NET-System Solutions GmbH berechtigt, 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz vom Kunden zu verlangen.

Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, daß NET-System Solutions GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 4 Installation

4.1 NET-System Solutions GmbH installiert den Lieferungsgegenstand betriebsbereit beim Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern die Installation vereinbarungsgemäß im Preis inbegriffen oder vom Kunden gesondert in Auftrag gegeben worden ist.

4.2 Der Kunde unterstützt NET-System Solutions GmbH bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Dienstleistungen. Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.

Insbesondere wird der Kunde - soweit erforderlich -

- Arbeitsräume für die Mitarbeiter der NET-System Solutions GmbH einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen;

- einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern der NET-System Solutions GmbH für Information und Kommunikation während der üblichen Arbeitszeit innerhalb des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind;

- einen geeigneten Standort entsprechend den Installationsanweisungen von NET-System Solutions GmbH bereitstellen;

- den Liefergegenstand vor der Installation nicht verändern, unsachgemäß behandeln oder außergewöhnlichen Belastungen aussetzen;

- NET-System Solutions GmbH unaufgefordert Mitteilung machen, wenn an dem von NET-System Solutions GmbH betreuten EDV-System Änderungen vorgenommen wurden. Die Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der vorhandenen Daten liegt in jedem Fall beim Kunden.

4.3 Der Kunde hat nur Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das den Spezifikationen der NET-System Solutions GmbH bzw. den der Komponentenhersteller entspricht. Die Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der vorhandenen Daten liegt beim Auftraggeber.

4.4 Die Betriebsbereitschaft des installierten Liefergegenstandes wird durch eine erfolgreiche Funktionsprüfung durch NET-System Solutions GmbH nachgewiesen und vom Kunden durch Gegenzeichnung des Kundenberichts (Reparaturlieferschein) anerkannt. Unterzeichnet der Kunde den Reparaturlieferschein trotz erfolgreicher Funktionsprüfung nicht, gilt die Betriebsbereitschaft gleichwohl mit dem Datum der Funktionsprüfung als anerkannt, wenn der Kunde sich, obwohl NET-System Solutions GmbH ihm unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat, auch innerhalb der Nachfrist nicht erklärt.

4.5 Kann die von NET-System Solutions GmbH geschuldete Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gilt die Betriebsbereitschaft mit dem Zeitpunkt der Lieferung als anerkannt, wenn der Kunde, obwohl ihm NET-System Solutions GmbH unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine Frist von drei Tagen zur Schaffung der Voraussetzungen gemäß § 4 Ziff. 2 gesetzt hat, keine Mängel gemeldet hat, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht unerheblich mindern.

§ 5 Termine

5.1 NET-System Solutions GmbH wird sich bemühen, die angegebenen Termine einzuhalten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt werden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins oder einer Lieferfrist durch NET-System Solutions GmbH setzt voraus, daß die technischen Ausführungen der vorgesehenen Lieferungen rechtzeitig vor dem Zeitpunkt dieser Lieferung völlig geklärt sind, sämtliche vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen und abzugebenden Erklärungen rechtzeitig vorliegen und auch die Installationsvorbereitungen pünktlich erfüllt werden; ansonsten verschiebt sich der Liefertermin angemessen. Hieraus kann der Kunde keine Schadenersatzansprüche herleiten.

5.2 Bei unvorhergesehenen Hindernissen oder höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist/verschiebt sich der Liefertermin angemessen - auch innerhalb eines Lieferverzuges - wenn NET-System Solutions GmbH dies trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. bei Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Soft- und Hardwarekomponenten, gleichviel ob sie bei NET-System Solutions GmbH oder einem Lieferanten eintreten. Ein Beschaffungsrisiko übernimmt NET-System Solutions GmbH nicht.

5.3 Werden verbindliche Termine oder Fristen leicht fahrlässig von NET-System Solutions GmbH nicht eingehalten und ist eine vom Kunden schriftlich zu setzende Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von sechs Wochen verstrichen, so kann der Kunde eine Verzugsentschädigung verlangen, wenn er nachweist, daß ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist. Die Verzugsentschädigung ist begrenzt auf 0,5 % für jeden vollendeten Monat vom Wert des Teils der Leistung, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung nicht genutzt werden kann, maximal jedoch 5 % des betreffenden Auftragswertes. Statt der Verzugsentschädigung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor die vorstehend genannte schriftliche Nachfrist von sechs Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Sonstige Rechte des Kunden im Zusammenhang mit Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verzug auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von NET-System Solutions GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

5.4 Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungsverpflichtung gemäß Ziff. 4.1 nicht nach, hat er NET-System Solutions GmbH die entstandenen Aufwendungen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 6 Versendung, Gefahrübergang

Versendet NET-System Solutions GmbH auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergang an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Diese Bestimmung über die Gefahrtragung gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit der Unterrichtung der Versandbereitschaft beim Kunden. In diesem Falle ist NET-System Solutions GmbH berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Zugang der Anzeige über die Versandbereitschaft, die ihr durch die Lagerung entstehenden Kosten mit mindestens 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt NET-System Solutions GmbH vorbehalten, wenn nicht der Kunde hierüber vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft.

NET-System Solutions GmbH schließt auf Wunsch des Kunden eine Transportversicherung auf dessen Kosten ab.

Teillieferungen sind zulässig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich NET-System Solutions GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich NET-System Solutions GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, NET-System Solutions GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

7.4 NET-System Solutions GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus diesem Vertrag vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

7.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt NET-System Solutions GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. NET-System Solutions GmbH nimmt die Abtretung an.

Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. NET-System Solutions GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

7.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen oder im Auftrag von NET-System Solutions GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht NET-System Solutions GmbH gehören, erwirbt NET-System Solutions GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert, der von NET-System Solutions GmbH gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.

Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, NET-System Solutions GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

7.7 NET-System Solutions GmbH gibt die vorstehend genannten Sicherheiten frei, soweit sie nach Abzug der Sicherungskosten die gesicherte Forderung um mehr als 20 % übersteigen.

§ 8 Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

8.1 Kommt NET-System Solutions GmbH mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft NET-System Solutions GmbH bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, wird NET-System Solutions GmbH dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

8.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 NET-System Solutions GmbH ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten:

8.3.1 wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, daß es sich um Beziehungen zwischen NET-System Solutions GmbH und dem Kunden handelt.

8.3.2 wenn sich herausstellt, daß der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.

8.3.3 wenn die unter Eigentumsvorbehalt der NET-System Solutions GmbH stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn NET-System Solutions GmbH ihr Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

8.3.4 NET-System Solutions GmbH kann weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne die Einflußmöglichkeit von NET-System Solutions GmbH so entwickelt haben, daß für NET-System Solutions GmbH die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch NET-System Solutions GmbH zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).

8.3.5 NET-System Solutions GmbH ist schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
8.3.6 Im Übrigen bestimmt sich das Rücktrittsrecht von NET-System Solutions GmbH und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

Führt NET-System Solutions GmbH Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

9.1 Die Wartungs- und Reparaturtätigkeiten von NET-System Solutions GmbH sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.

Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend den jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten der NET-System Solutions GmbH-Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.

9.2 Kostenvoranschlag

Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird NET-System Solutions GmbH die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

9.3 Nicht vorher vereinbarte Arbeiten darf NET-System Solutions GmbH dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 EURO um nicht mehr als 20 % und bei Aufträgen über 250,00 EURO nicht mehr als 15 % erhöhen.

9.4 Abnahme:

Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:

NET-System Solutions GmbH wird dem Kunden nach ihrer Wahl fernmündlich, per eMail oder schriftlich Meldung davon machen, daß die beauftragte Leistung abnahmebereit bei NET-System Solutions GmbH steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang der Rechnung von NET-System Solutions GmbH den Auftragsgegenstand bei NET-System Solutions GmbH abholt und dabei abnimmt.

Bei Abnahmeverzug kann NET-System Solutions GmbH Aufbewahrungsgebühren von 3,00 EURO pro Tag und Geräteeinheit berechnen

§ 10 Abnahme

Bedarf die Leistung von NET-System Solutions GmbH ausnahmsweise aufgrund ihres Charakters der Abnahme, gilt Folgendes:

10.1 Abnahmeprüfung Der Kunde wird unverzüglich nach Abschluß der Installation durch NET-System Solutions GmbH die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.

10.2 Abnahmeerklärung Entspricht die Leistung von NET-System Solutions GmbH den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.

10.3 Abnahmefiktion
10.3.1 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluß der Installation durch NET-System Solutions GmbH die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit NET-System Solutions GmbH auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.

10.3.2 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, daß der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, daß der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.

10.4 Mängelbeseitigung Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. NET-System Solutions GmbH wird diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

§ 11 Gewährleistung, Haftung, Garantie

11.1 Ist der Kunde Unternehmer, leistet NET-System Solutions GmbH für Mängel der Ware zunächst nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

11.2 Ist der Kunde Verbraucher, so hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. NET-System Solutions GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

11.4 Unternehmer müssen NET-System Solutions GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen NET-System Solutions GmbH innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei NET-System Solutions GmbH.

Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn NET-System Solutions GmbH arglistig gehandelt hat. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

11.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn NET-System Solutions GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

11.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware; eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird nicht übernommen. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist bei Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn der Kunde NET-System Solutions GmbH den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat gemäß Ziffer 9.4 dieser Bestimmung.

11.7 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

11.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch NET-System Solutions GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

11.9 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, wird NET-System Solutions GmbH dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn NET-System Solutions GmbH unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt wird, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhält, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, NET-System Solutions GmbH die endgültige Entscheidung treffen kann, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und NET-System Solutions GmbH bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft.

Wird rechtskräftig festgestellt, daß eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann NET-System Solutions GmbH, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, daß keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rückgabe bzw. Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren berechnet, so daß für jeden Monat der Nutzung ein 1/36 des Preises zu zahlen ist.

11.11 Rücksendungen haben ausschließlich an die NET-System Solutions GmbH, Speyerer Strasse 19a, 60327 Frankfurt am Main, frei Haus zu erfolgen. Die Annahme bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder sonstiger Beanstandungen des Kunden oder etwaiger Ansprüche des Kunden. Die Rücksendung erfolgt auf jeden Fall ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

11.12 Abwicklung von Fremdgarantien Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für die NET-System Solutions GmbH keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.

11.13 NET-System Solutions GmbH haftet sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet NET-System Solutions GmbHnur bei Verletzung wesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen.

11.14 Wartungsveträge umschließen ausdrücklich nicht die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers hinsichtlich Datensicherheit. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet NET-System Solutions GmbH nicht, es sei denn, das NET-System Solutions GmbH deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, das die Daten aus dem Datenmaterial das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden kann (Zurückspielen der Datensicherung). Soweit die Haftung seitens NET-System Solutions GmbH beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig.

Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von NET-System Solutions GmbH anerkannt worden ist.

§ 13 Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den mit NET-System Solutions GmbH getätigten Geschäften sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NET-System Solutions GmbH nicht übertragbar.

§ 14 Sonstiges

14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken.

14.2 Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

14.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von NET-System Solutions GmbH.

14.4 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Sitz im Ausland hat, nach Wahl von NET-System Solutions GmbH der Sitz von NET-System Solutions GmbH oder der Sitz des Kunden.

14.5 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Frankfurt am Main, den 01.02.2016

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