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  Rechtliches zu Domainnamen
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Allgemeine Hinweise zur Domain-Registrierung

Um juristischen Schwierigkeiten oder Abmahnungen vorzubeugen, vermeiden Sie das Registrieren von Marken und Unternehmensnamen, z.B. Coca-Cola, Porsche, McDonalds oder Wortkombinationen, die bekannte Marken oder –Unternehmensnamen beinhalten, z. B. Porsche-tuning, oder Domains, die ähnlich geschrieben werden, wie z.B. Porche.de, Porche.com, Gogle.de.

Ehe Sie eine Domain registrieren, überprüfen Sie, ob der Name als Marke oder Unternehmensnamen bereits geschützt ist. Auskunft gibt das Deutsche Patentamt, welches Sie unter www.patentamt.de finden, oder die ausländischen Patentämter unter www.worldwide-trademark.com.

Namen von Stars und Prominenten, private Vor- und Nachnamen, da diese ebenfalls geschützt sein können.

Titel von Zeitschriften, Filmen, Software, Titel von Büchern, oder Fernseh-Sendungen, welche als Werktitel gelten.

Städtenamen und Kfz-Kennzeichen, die Rechte für diese Domains werden von den jeweiligen Städten und Gemeinden gehalten.

Für die deutschen Domains mit der Endung „.de“ gelten die DENIC Richtlinien, die unter anderem auch nicht das Registrieren von Kfz-Kennzeichnen als Domain zulassen.

Domains, die den Anschein haben, dass Sie für öffentliche Ämter/ Dienste oder Organisationen stehen, sind ebenfalls geschützt.

Auch bei anderen Länder-Domains (Country Code TLDs oder ccTLDs) empfehlen wir, dass Sie sich über die jeweiligen Richtlinien für das Registrieren von Domains erkundigen. Auskunft geben unter anderem Organisationen, die sich mit der Regulierung von Domains befassen, wie CORE; Centr, DENIC und ICANN, und IANA.

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